20.02.2021 / 19:27 Uhr: Brand eines Holzstapels in Beerfurth

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Einsatzstelle:
Beerfurth, Crumbacher Straße
 

Feuerwehr vor Ort:
Feuerwehr Reichelsheim
- Kommandowagen KdoW
- Tanklöschfahrzeug TLF 16/24
- Hilfeleistungstanklöschfahrzeug HTLF 16/25

- Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 
 

Einsatzbericht:
Zu einem brennenden Holzstapel wurde die Reichelsheimer Feuerwehr in den Abendstunden nach Beerfurth alarmiert. Bei der Erkundung stellte sich der Brand als ein nicht angemeldetes Nutzfeuer heraus, welches daraufhin von den Einsatzkräften gelöscht und der Bereich um die Brandstelle bewässert wurde, um ein erneutes Aufflammen zu verhindern.

Nutzfeuer müssen prinzipiell bei der Gemeinde Reichelsheim angemeldet werden. Folgende Punkte müssen übrigens bei einem Lager- und Nutzfeuer beachtet werden:

• Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
• 100 m Abstand von Gebäuden und Fernstraßen (Bundes- , Landes- und Kreisstraßen), 50 m von allen anderen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
• Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
• Es muss das Feuer und die Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
• Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
• Das Verbrennen ist nur im Außenbereich und nur Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und Samstag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr zulässig.
• Das Feuer muss unter ständiger Kontrolle gehalten werden.
• Es müssen stets geeignete Löschmittel (z.B. Eimer Sand, Spaten, Wasser oder Feuerlöscher) bereitgehalten werden.
• Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
• Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Formular für die Beantragung eines Nutzfeuers

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