Lager-, Nutz- & Osterfeuer

Das Entzünden eines Lager- oder Nutzfeuers unterliegt keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht, muss jedoch mindestens 48 Stunden vor Beginn der Verbrennung bei der Gemeinde Reichelsheim angemeldet werden, damit diese dies an die Leitstelle Odenwaldkreis weiterleiten kann.

Folgende Punkte müssen bei einem Lager- und Nutzfeuer beachtet werden:

Wird wegen eines nicht angemeldeten Nutzfeuers einen Einsatz der Feuerwehr verursacht, müssen die Kosten dieses Einsatzes gemäß der Gebührensatzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichelsheim bezahlt werden.

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