Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe für Waldbrandgefahr in Hessen aus

Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus! Durch das Andauern der Schönwetterphase mit Temperaturen von über 30 Grad und ausbleibenden Niederschlägen bzw. nur lokal begrenzten gewittrigen Niederschlägen verstärkt sich die Waldbrandgefahr in Hessen wieder deutlich. Große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben. 

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Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Die für das kommende Wochenende vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

Das Hessische Umweltministerium hat daher ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge bei weiterhin hohen Temperaturen, sowie eine Zunahme des Waldbrandgeschehens macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. 

Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten. 

Nach einem in Hessen insgesamt zu trockenen Frühjahr und deutlich zu trockenen Juni bei gleichzeitigen Rekordtemperaturen im April und Mai, sind die Wasservorräte auch in den Waldböden stark zurückgegangen. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 45 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 4,5 Hektar. 

Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. 

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. 

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.